Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Passagier bestätigt mit seiner Buchung, diese (unter www.flyheit.ch abrufbaren) AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, per TWINT oder Überweisung zu bezahlen. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der Pilot entscheidet aufgrund der konkreten Gegebenheiten über die Durchführbarkeit des Fluges. Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden sein kann. Der Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio. abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie auf maximal diesen Betrag beschränkt. Werden Flüge (Gruppen o.ö.) zusammen mit anderen Piloten erbracht, haftet jeder Pilot nur im Rahmen seiner eigenen Verantwortlichkeit. Es wird für die Durchführung von Gruppen/Mehrfachflügen kein einfache Gesellschaft gebildet. Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig dem Piloten eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden. Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Annulliert der Passagier den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises: a) Bei einer Annullation mehr als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der volle Flugpreis zurückerstattet. b) Bei einer Annullation am Vortag vor dem Termin werden 50% des Flugpreises zurückerstattet. c) Bei einer Annullation am Tag der geplanten Durchführung wird der bezahlte Flugpreis nicht zurückerstattet. Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über den Piloten besteht keine Unfallversicherung. Der Pilot entscheidet über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras oder anderen Gegenständen. Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich der Pilot nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlässt. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Luzern zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.